Wir garantieren die Einhaltung der Emissionswerte (CO und Staub) gemäss LRV-2018 ohne Feinstaubfilter für Schnitzelheizungen bis 120 kW, für Pelletheizungen bis 330 kW und für Stückholzheizung bis 110 kW.
Die Staubgrenzwerte können ohne Feinstaubfilter eingehalten werden.
Die Anlagen sind gemäss den aktuellen Wartungs- und Bedienungsanleitungen zu warten und zu betreiben.
Stückholzheizungen bis 70 kW sind idealerweise durch unsere Messtechniker amtlich zu messen. Nach Bedarf bietet die Firma Heitzmann AG auch eine Messbegleitung für die amtliche Messung an.