Alles klar mit der neuen LRV – oder doch nicht?
Punkte zur neuen LRV in Bezug auf Holzheizungen
Die im April 2018 vom Bundesrat genehmigten Punkte zur neuen LRV in Bezug auf Holzheizungen:
- Abnahmemessung
Eine Abnahmemessung für Holzheizungen innerhalb der ersten sechs Monate nach Inbetriebnahme. Bei der Abnahmemessung soll das CO und der Staub in einem vereinfachten Messverfahren gemessen werden.
- Periodische Messung
Holzheizungen bis 70 kW sind alle 4 Jahre zu messen. Bei dieser Messung wird nur noch das CO gemessen. Die Staubmessung entfällt.
Holzheizungen ab 70 kW sind alle 2 Jahre zu messen. Bei dieser Messung wird das CO und der Staub gemessen.
Ausnahmen gibt es bei Restholzfeuerungen und Holzfeuerungen ab 500 kW. Siehe oben Checkliste LRV.
- Kaskadenanlagen (Mehrkesselanlagen)
Bei Kaskadenanlagen wird für die Festlegung der Emissionsbegrenzung (Grenzwert) die Einzelfeuerung herangezogen. Details siehe Checkliste LRV.
- Wärmespeicher für Stückholzheizungen
Handbeschickte Heizkessel bis 500 kW Nennwärmeleistung müssen mit einem Wärmespeicher ausgerüstet werden. Das Volumen des Speichers muss mindestens 12 Liter pro Liter Brennstofffüllraum, jedoch mindestens 55 Liter pro kW Nennwärmeleistung sein.
- Wärmespeicher für automatische Holzheizungen
Automatische Heizkessel bis 500 kW Nennwärmeleistung müssen mit einem Wärmespeicher, Volumen mindestens 25 Litern pro kW Nennwärmeleistung, ausgerüstet werden. Davon ausgenommen sind Heizkessel für Pellets bis 70 kW Feuerungswärmeleistung.
- Verfügbarkeit Feinstaubfilter
Bei Staubabscheidesystemen für Anlagen über 70 kW Feuerungswärmeleistung muss die Filter-Verfügbarkeit in der Regel mindestens 90 Prozent betragen.
- Keine Aschekontrolle
Mit der Einführung der neuen LRV fällt die Aschekontrolle weg.
- Emissionszertifikat Heitzmann
Heitzmann garantiert die Einhaltung der neuen LRV ohne spezielle Massnahmen (ohne Filter) für:
Pelletheizungen bis 330 kW
Stückholzheizungen bis 110 kW
Schnitzelheizungen bis 120 kW
Filter sind bei diesen Heitzmann- und Hargassner- Produkten nicht nötig. Weder freistehende, noch im Kessel oder im Kamin eingebaute Filter.
Alle Grenzwerte entnehmen Sie der Checkliste LRV