Feinstaubfilter bei einer Schnitzelheizung

Verursacht das Heizen mit Pellets oder generell mit Holz Feinstaub?

Brauche ich für meine neue Holzheizung einen Feinstaubfilter?

Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Umwelt stammen 16% der gesamten Feinstaubemission von Holzheizungen. Primär sind veraltete Anlagen, offene Cheminées, Kaminöfen und Billigprodukte ohne Qualitätsnachweis die Herausforderung. Eine alte Holzheizung/Holzofen kann bis zu 1000-mal mehr Feinstaub ausstossen als eine moderne Holzzentralheizung.

Heute ist es stark im Trend eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu installieren und für die Gemütlichkeit und die wohlige Wärme in der Stube und zur Heizungsunterstützung einen Kaminofen einzubauen. Meistens verursacht dieser Ofen mehr Feinstaub als eine Pelletheizung im Keller. Dann löst sich das Argument "ich heize mit einer Wärmepumpe, damit ich keinen Feinstaub verursache" in Luft auf.

Deutsche Lungenärzte sagen sogar: „Eine Zigarette setzt mehr Feinstaub frei als ein Dieselfahrzeug ohne Katalysator bei einer Stunde Laufzeit“.

Ist eine Holzheizung mit dem Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz ausgezeichnet und wird sie korrekt betrieben, sind die Emissionswerte tief und lufthygienisch unbedenklich. Diese Holzzentralheizungen sind nicht die Feinstaubverursacher.

Eine Pelletheizung ist unter den Holzheizungen der kleinste Verursacher von Feinstaub, da der Brennstoff trocken und sehr normiert ist. Hat man eine Stückholzheizung oder einen Zimmerofen, ist das richtige Anheizen massgebend für den Ausstoss von Feinstaub.

Wir haben eine starke Verschärfung der Luftreinhalteverordnung (LRV) hinter uns. Eine Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung auf dem neusten technischen Stand unterschreitet die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte um die Hälfte. Einen Feinstaubfilter braucht es bei klein- bzw. mittelgrossen Anlagen nicht.

Achten Sie beim Kauf einer Holzheizung auf das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz. Moderne, korrekt betriebene Holzheizungen mit Qualitätssiegel entsprechen den geltenden lufthygienischen Anforderungen.

  • Stückholzheizungen brauchen keinen Feinstaubfilter. Die strengen Vorschriften werden ohne Filter eingehalten.
  • Bei Pelletheizungen halten wir die Grenzwerte bis 330 kW ein ohne Filter ein. Die Anlagen sollen gemäss den aktuellen Wartungs- und Bedienungsanleitungen betrieben und gewartet werden.
  • Bei Schnitzelheizungen empfehlen wir einen Filter ab 120 kW. Werden Qualitätsschnitzel verbrannt, kann auch hier auf einen Filter verzichtet werden. Wir garantieren die Einhaltung der Emissionswerte (CO und Staub) gemäss LRV-2018 ohne Feinstaubfilter für Schnitzelheizungen bis 120 kW