Was ist bei der Lagerung von Pellets zu beachten?
Lagervorschriften und Sicherheitsvorkehrungen
Bei Pellets, wie auch bei allen anderen Brennstoffen, gilt es gewisse Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Allgemeines
- Holzpellets sind ein Naturprodukt, hergestellt aus naturbelassenem Sägemehl und Hobelspänen aus der holzverarbeitenden Industrie. Die Holzresten werden getrocknet, zerkleinert und mit hohem Druck durch eine Matrize gepresst. Holzeigene Lignine und Harze werden durch die entstehende Wärme beim Pressvorgang zum Naturkleber der Pellets.
- Eine Tonne Pellets hat einen Energieinhalt von ungefähr 4’800 kWh.
- Ein Kubikmeter Pellets wiegt ungefähr 650 Kilogramm.
Anforderungen an den Pelletlagerraum
- Der Lagerraum muss trocken sein. Pellets sind hygroskopisch, das heisst, sie nehmen schnell Wasser auf und vergrössern gleichzeitig ihr Volumen.
- Der Lagerraum sollte möglichst staubdicht sein. Pellets werden in den Lagerraum eingeblasen, was einen Überdruck im Pelletlagerraum zur Folge haben kann. Der Staub, der beim Einblasen der Pellets entsteht, wird bestmöglich abgesaugt.
- Die maximale Distanz zwischen Pellet-LKW und den Befüllstutzen vom Lagerraum sollte nicht mehr als 30 Meter sein.
Brandschutz im Pelletlagerraum
Pelletlager im Heizraum
- Eine Lagermenge kleiner als 15 Kubikmeter / 10 Tonnen darf im Heizraum, zum Beispiel in einem Gewebetank, gelagert werden.
- Der Pelletheizkessel muss einen Mindestabstand von einem Meter zum Lager haben.
- Der Heizraum muss einen Feuerwiederstand von EI 60 und die Türen EI 30 aufweisen.
Pelletlager ausserhalb des Heizraums
- Feuerwiederstand EI 60 und Türen EI 30
- Kleiner als 15 Kubikmeter / 10 Tonnen Lagermenge ist eine Ausräumöffnung von 0.7 x 1 Meter vorzusehen
- Von 15 bis 50 Kubikmeter / 10 bis 32.5 Tonnen Lagermenge ist eine Ausräumöffnung von 0.9 x 2 Meter vorzusehen.
- Grösser als 50 Kubikmeter / 32.5 Tonnen Lagermenge ist eine Ausräumöffnung seitlich von 0.9 x 2 Meter oder nach oben von 1.5 x 2.5 Meter direkt ins Freie vorzusehen.
Belüftung im Pelletlagerraum
- Holzpellets können Kohlenmonoxid (CO) und flüchtige organische Kohlenwasserstoffe (VOC) freisetzen. CO ist ein farb- und geruchloses, nicht reizendes, jedoch giftiges Gas. VOC können störende Gerüche verursachen. Pelletlager müssen korrekt belüftet werden, damit keine Gefahr oder Geruchsbelästigung entsteht.
- Vor dem Betreten muss das Lager mindestens 15 Minuten lang belüftet werden. Werden Pellets in einem Textilsilo neben der Heizung im belüfteten Heizungsraum gelagert, ist der Raum aufgrund der Heizung belüftet und kann somit betreten werden.
- Die richtige Belüftung von Pelletlagern ist seit 2018 normiert mit der Norm SWKI HE200-01.
- Grundsätzlich sind die Vorschriften bezüglich Brandschutz für Pellets und Schnitzel gleich.
- In einem Heizraum mit einer Stückholzheizung dürfen 10 m3 Stückholz gelagert werden, mit einem Meter Abstand vom Heizkessel.
Pellets verströmen doch giftige Gase, ist das nicht gefährlich?
Es kann sein, dass bei der Lagerung von frischen Pellets CO (Kohlenmonoxyd) aus den Pellets entweichen. Die Lagerräume werden in der Regel durch die Einfüllstutzen genügend belüftet. Grosse Pelltesmengen (über 20 Tonnen) werden aktiv gelüftet. Vor dem Betreten eines Lagerraumes muss dieser 15 Minuten gelüftet werden (Türe öffnen).
Grundsätzlich gilt, dass Pelletlagerräume nur von Fachpersonal betreten werden dürfen.