Holzinformationen in Bezug auf Holzheizungen

Wie wird welches Holz verbrannt

Beim Verbrennen von Holz sollten ein paar Dinge beachtete werden, damit nicht unnötig Schadstoffe in die Luft gelangen oder der Heizkessel Schaden nimmt.

Naturbelassenes Holz

  • Stückiges Holz aus dem Wald, einschliesslich anhaftender Rinde, beispielsweise Scheiter, Reisig und Zapfen sowie Schwarten und Spreissel aus Sägereien oder bindemittelfreie Holzbriketts und Pellets.
  • Nichtstückiges Holz aus dem Wald, z.B. Hackschnitzel, Rinde oder Sägemehl aus Sägereien.

Die geeignete Anlage: die Holzheizung
In handbeschickten Öfen und Holzheizkesseln unter 40 kW Leistung und Cheminées darf nur stückiges, naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Asche
Asche sollte nicht als Dünger verwendet werden. Besser wird die Asche über die Kehrichtabfuhr oder in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt.

Illegale Verbrennung
Wer Gemische von naturbelassenem Holz mit anderen Stoffen – Restholz, Altholz, Abfälle etc. – verbrennt, handelt nicht nur widerrechtlich, sondern beschädigt den Ofen oder Heizkessel und emittiert unzulässig grosse Schadstoffmengen.

In Holzheizkesseln, Öfen und Cheminées darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden.

Restholz

  • Produktionsabfälle aus holzverarbeitenden Industrie- und Gewerbebetrieben wie Schreinereien, Zimmereien und Möbelfabriken: Spanplattenabschnitte, Hobelspäne und  Schleifstaub.
  • Achtung: Restholzgemische mit Altholz, druckimprägniertes und mit halogen-organischen Verbindungen z.B. PVC-beschichtetes Holz sind kein Restholz.

Die geeignete Anlage: die gewerbliche Restholzfeuerung
Restholz aus holzverarbeitenden Betrieben darf nur in Holzheizungen ab 40 kW Leistung verbrannt werden. Für die Restholzverwertung gelten tiefere Emissionsgrenzwerte als für naturbelassenes Holz (Kohlenmonoxid).

Asche
Asche aus Restholzheizungen ist in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie zu entsorgen.

Illegale Verbrennung
Restholz darf nicht im Freien verbrannt werden und ist auch kein Brennstoff für Zimmeröfen, Kachelöfen, Holzheizungen und Cheminées! Insbesondere Holzwerkstoffplatten wie Sperrholz und Spanplatten erzeugen in Heizungen kleiner Leistung unzulässig hohe Emissionen an Kohlenmonoxid und Kohlenwasserstoffen.

Restholz gehört in eine messpflichtige Restholzheizung, die Asche in eine behördlich kontrollierte Deponie.

Bei den Restholzheizungen können kantonale Abweichungen möglich sein.

Altholz

  • Holzreste von Baustellen z.B. Schalungstafeln, Gerüstbretter, Kanthölzer, Spriessmaterial
  • Holzbauteile und Holzmaterial aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renovationen z.B. Balken, Böden, Täfer, Decken, Treppen, Fenster, Türen, Einbauten
  • Holzmöbel z.B. Tische, Schränke, Stühle
  • Hölzerne Verpackungen z.B. Kisten, Verschläge, Harassen, Einweg- und Mehrwegpaletten

Geeignete Anlage: die Altholzheizung
Altholz darf nur in speziell bewilligten Altholzheizungen oder in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) verbrannt werden.

Asche
Rostasche aus Altholzheizungen muss in Absprache mit den kantonalen Behörden auf einer geeigneten Deponie entsorgt werden. Rückstände und Flugasche aus Feinfilteranlagen sind als Sonderabfälle zu behandeln und zu entsorgen.

Illegale Verbrennung
Das Verbrennen von Altholz sowie Gemischen aus Altholz und anderen Holzmaterialien ist in Holzheizungen, gewerblichen Restholzheizungen sowie im Freien nicht erlaubt.

Altholz gehört in die Altholzheizung oder in die KVA.

Vermeiden von unnötigen Emissionen

  • Holzheizungen sind gemäss Vorgaben der Hersteller zu betreiben. Dadurch lassen sich zusätzliche Emissionen am einfachsten vermeiden.
  • Beim Kauf einer Holzheizung ist unbedingt auf das Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz zu achten.

Verwendung von Asche als Dünger
Voraussetzung für eine landwirtschaftliche Verwendung von Holzasche ist in jedem Falle eine Nährstoff- und Schwermetall-Analyse.

Folgen der illegalen Verbrennung
Bei der Verbrennung von Restholz, Altholz oder problematischen Holzabfällen ausserhalb der dafür vorgesehenen Heizung entstehen grosse Mengen an Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden, Salzsäure, Dioxinen, Furanen, Formaldehyd, Schwermetallen und anderen Schadstoffen.

Brennstoffe für kleine Holzheizungen, Cheminées etc.
In kleinen Holzheizungen dürfen gemäss Gesetz nur naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzscheiter aus dem Wald, Reisig und Zapfen sowie Abschnitte von Sägereien eingesetzt werden. Unbelastetes Altholz gibt es nicht.
Wie einschlägige Untersuchungen zeigen, können Balken und Latten, Paletten und Kisten belastet sein, ohne dass eine Behandlung oder Beschichtung sichtbar ist.