Alles rund um Feinstaub, Feinstaubfilter und das Heizen mit Holz
Brauche ich für meine Holzheizung einen Feinstaubfilter? Verursacht das Heizen mit Pellets oder generell mit Holz Feinstaub? Wir beantworten die Fragen.
Im 2018 wurde die Luftreinhalteverordnung (LRV) stark verschärft. Eine Pellet-, Hackschnitzel- oder Stückholzheizung auf dem neusten Stand der Technik unterschreitet die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte um die Hälfte. Einen Feinstaubfilter braucht es bei kleinen Anlagen bis 70 kW nicht.
Moderne, korrekt betriebene Holzheizungen entsprechen den geltenden lufthygienischen Anforderungen.
Woher stammt der Feinstaub
Gemäss Schätzungen des Bundesamts für Umwelt stammen 16 % der gesamten Feinstaubemission von Holzheizungen. Primär sind veraltete Anlagen, offene Cheminées, Kaminöfen und Billigprodukte ohne Qualitätsnachweis die Herausforderung. Eine alte Holzheizung/Holzofen kann bis zu 1000-mal mehr Feinstaub ausstossen als eine moderne Holzzentralheizung.
Eine Pelletheizung ist unter den Holzheizungen der kleinste Verursacher von Feinstaub, da der Brennstoff trocken und normiert ist.
Ist eine Stückholzheizung oder einen Zimmerofen eingebaut, ist das richtige Anheizen massgebend für den Ausstoss von Feinstaub. Hier kann die Betreiberin, der Betreiber den Feinstaubausstoss stark beeinflussen.
Die Nutzung von Holzenergie hat sich die letzten Jahre stark erhöht. Geleichzeitig machte die Entwicklung der Heiztechnik rasante Fortschritte. Die ausgeklügelten Heizsysteme holen aus dem Holz viel mehr Energie heraus und gleichzeitig belasten sie die Luft viel weniger.
Stückholz-, Schnitzel- und Pelletheizungen von heute verursachen viel weniger Feinstaub als früher.
Wärmepumpe und Schwedenofen, eine gute Kombination?
Heute ist es stark im Trend eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zu installieren und für die Gemütlichkeit und die wohlige Wärme in der Stube und zur Heizungsunterstützung einen Kaminofen einzubauen. Meistens verursacht dieser Ofen mehr Feinstaub als eine Pelletheizung im Keller. Dann löst sich das Argument "ich heize mit einer Wärmepumpe, damit ich keinen Feinstaub verursache" in Luft auf.
Wird eine Holzheizung korrekt betrieben, sind die Emissionswerte tief und lufthygienisch unbedenklich. Diese Holzzentralheizungen sind nicht die Feinstaubverursacher im grossen Stil.
Mehr Energie und weniger Feinstaub
Mehr Holzenergie bedeutet weniger Feinstaub: 70 Prozent mehr Energie und dreimal weniger Feinstaub. Das tönt paradox, ist aber eine erfreuliche Entwicklung in den letzten 30 Jahren. Seit 1990 haben die jährlichen Feinstaubemissionen aus Holzheizungen von rund 7'000 Tonnen auf heute noch 2'000 Tonnen abgenommen. Gleichzeitig stieg die Energieproduktion um rund 70 Prozent.
Drei Punkte, die das ermöglichten:
- Verbesserte Technik der Holzheizungen
- Verschärfungen der Grenzwerte
- Das richtige Betreiben der Holzheizung
Wann braucht es einen Feinstaubfilter
- Heitzmann Stückholzheizungen benötigen keinen Feinstaubfilter. Die strengen Vorschriften werden ohne Filter eingehalten.
- Bei Hargassner Pelletheizungen halten wir die Grenzwerte ohne Partikelfilter bis 330 kW ein. Die Anlagen sollen gemäss den aktuellen Wartungs- und Bedienungsanleitungen betrieben und gewartet werden.
- Bei Hargassner Schnitzelheizungen braucht es bis 70 kW keinen Filter. Ab 70 kW ist es heute Stand der Technik einen einzubauen, da die Hackschnitzelqualität immer auch variieren kann.
Vorgaben der Luftreinhalteverordnung (LRV)
- Die vorgegebenen Grenzwerte von Bund und Kanton müssen eingehalten werden.
- Die Grenzwerte werden vom Bund vorgegeben, können jedoch von jedem Kanton verschärft werden. Die LRV gibt die Grundlage, der Kanton bestimmt die Umsetzung.
- Die Grenzwerte können beim Kantonalen Amt für Umwelt abgeklärt werden.
- Die Werte von Staub und CO bei den jeweiligen Geräten, kann beim Heizkessellieferant angefragt werden.
- In der Schweiz besteht keine Feinstaubfilter-Pflicht.
- Mit der Einführung der neuen LRV fällt die Aschekontrolle weg.
- In Massnahmegebieten können strengere Grenzwerte gelten.
Als Massnahmengebiete gelten: Gebiete, in denen spezielle Grenzwerte festgelegt werden. Das kann zum Beispiel in einem bestimmten Stadtteil sein.
Messvorschriften und Grenzwerte
- Die Grenzwerte werden vom Bund vorgegeben.
- Die vorgegebenen Grenzwerte müssen eingehalten werden.
- Die Grenzwerte können beim Kantonalen Amt für Umwelt abgeklärt werden.
- Die Werte von Staub und CO bei den jeweiligen Geräten, kann beim Heizkessellieferant angefragt werden.
In der Schweiz besteht keine Feinstaubfilter-Pflicht. - Mit der Einführung der neuen LRV fällt die Aschekontrolle weg.
- In Massnahmegebieten können strengere Grenzwerte gelten (Der Kanton kann Massnahmengebiete bestimmen: Gebiete, in denen spezielle Grenzwerte festgelegt werden. Das kann zum Beispiel in einem bestimmten Stadtteil sein.)
- Es wird im vereinfachten Verfahren CO und Staub gemessen.
- Die Messung kann durch den Kaminfeger oder den Heizkessellieferanten gemacht werden, sofern diese über die nötige Ausbildung und ein zugelassenes Messgerät verfügen.
- Es gibt Kantone, in denen der Heizkessellieferant nicht messen darf.
- Die Kosten für eine Messung in Zusammenhang mit einer Kaminreinigung oder einer Wartung belaufen sich auf 180 – 250 Franken.
Abnahmemessung 6 Monate nach Inbetriebnahmen (CO und Staub)
Periodische Messung alle 4 Jahre (CO ohne Staub)
Grenzwerte Stückholzheizungen
Staub 100 mg/m³
CO 2500 mg/m³
Grenzwerte Schnitzel und Pelletheizungen
Staub 50 mg/m³
CO 1000 mg/m³ bei 13 % O2
- Diese Holzfeuerungen müssen amtlich gemessen werden.
- Der Kanton bietet die Besitzer der Heizung schriftlich zur Messung auf.
- Die Messung darf nur von Firmen durchgeführt werden, die beim Kanton gelistet sind.
- Die Kosten für eine Messung belaufen sich auf ca. 900 – 1200 Franken.
Abnahmemessung 6 Monate nach Inbetriebnahmen (CO und Staub)
Periodische Messung alle 2 Jahre (CO und Staub)
Grenzwerte Schnitzel-, Pellet- und Stückholzheizungen
Staub 50 mg/m³
CO 500 mg/m³ bei 13 % O2
- In diesen Holzfeuerungen wird das in holzverarbeitenden Betrieben anfallende Restholz wie Späne, Schleifstaub, Spanplatten, verleimtes Holz etc. verbrannt (nicht Altholz).
- Es gelten dieselben Grenzwerte wie bei herkömmlichen Holzheizungen.
- Der Heizkessel muss eine minimale Feuerungswärmeleistung von 40 kW aufweisen.
- Einige Kanton verlangen den Einbau eines Feinstaubfilters.
Abnahmemessung 6 Monate nach Inbetriebnahmen (CO und Staub)
Periodische Messung alle 2 Jahre (CO und Staub)
Grenzwerte Schnitzel- und Stückholzheizungen
Staub 50 mg/m³
CO 500 mg/m³ bei 13 % O2
- Diese Holzfeuerungen müssen amtlich gemessen werden.
- Der Kanton bietet die Besitzer der Heizung schriftlich zur Messung auf.
- Die Messung darf nur von Firmen durchgeführt werden, die beim Kanton gelistet sind.
Abnahmemessung 6 Monate nach Inbetriebnahmen (CO und Staub)
Periodische Messung alle 2 Jahre (CO und Staub)
Grenzwerte
Staub 20 mg/m³
CO 500 mg/m³ bei 13 % O2
- Diese Holzfeuerungen müssen amtlich gemessen werden.
- Der Kanton bietet die Besitzer der Heizung schriftlich zur Messung auf.
- Die Messung darf nur von Firmen durchgeführt werden, die beim Kanton gelistet sind.
Abnahmemessung 6 Monate nach Inbetriebnahmen (CO und Staub)
Periodische Messung alle 2 Jahre (CO und Staub)
Grenzwerte
Staub 20 mg/m³
CO 250 mg/m³ bei 11 % O2
- Für die Beurteilung der LRV Grenzwerte ist in der Regel der einzelne Heizkessel massgebend.
- Für die Berechnung des Pufferspeichers wird normalerweise die Leistung aller Heizkessel zusammengezählt. Die Behörden können auch einen kleineren Pufferspeicher zulassen, was oft der Fall ist.
Pufferspeicher und LRV
Die LRV schreibt bei allen Holzheizungen, mit Ausnahme der Pelletheizungen bis 70 kW, einen Pufferspeicher vor.
Berechnung minimale Grösse Pufferspeicher
- Stückholzheizungen: 12 Liter Pufferspeicher pro Liter Brennraum.
- Schnitzel- und Pelletheizungen (automatische Feuerungen): 25 Liter pro kW Leistung.
Sie interessieren sich für
ökologische Heizsysteme?
Wir sind Ihre Profis und sind gerne für Sie da. Wählen Sie einfach eines unserer kostenlosen Beratungsangebote aus.
- Ihre Nr. 1 für Holzheizungen in der Schweiz
- über 11‘000 Kunden schweizweit
- 7 Tage Service / 24 h